Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltung der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung als ausschliesslich massgeblich anerkannt. Anderslautende ( Einkaufs- ) Bedingungen des Kaeufers beduerfen der schriftlichen Bestaetigung: ansonsten sind sie unverbindlich.

 

2. Angebote - Lieferzeit

Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestaetigung ergibt sich etwas anderes. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Liefertermine sind eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist bei uns versandbereit ist. Lieferungen erfolgen grundsaetzlich nur an Werktagen. Lieferungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis moeglich. Wir koennen keine Haftung fuer eine nicht rechtzeitiges Eintreffen der Ware beim Kaeufer uebernehmen.

 

3. Lieferungen

Ist die Lieferung vereinbart, erfolgt dies frei Baustelle/Lager, sofern eine Anfahrt moeglich ist. Eine Abladung

erfolgt nur, wenn diese vereinbart wurde.

 

4. Gewaehrleistung

Der Kaeufer geniesst die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte. Offensichtliche Maengel, Transportschaeden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind binnen einer Woche anzuzeigen. Ist der Kaeufer Kaufmann, gelten die §§ 377 ff. HGB. Der Verkaeufer hat die Wahl zwischen Nachbesserung und maengelfreier Nachlieferung. Schlaegt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kaeufer Wandlung oder Minderung verlangen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum vollstaendigen Erhalt des Kaufpreises Eigentum des Verkaeufers. Bei kaufmaennischen Kaeufern finden die Regelungen ueber den Eigentumsvorbehalt, wie sie unter 8. ausgefuehrt werden Anwendung.

 

6. Zahlungsbedingungen, Verzug

Der Kaufpreis ist bei Lieferung faellig. Die Gewaehrung eines Zahlungsziels bedarf schriftlicher Vereinbarung; ansonsten geraet der Kaeufer entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Innerhalb 8 Tage mit 2 % Skonto, 14 Tage rein Netto. Bankeinzug innerhalb 2 Tage mit 3 % Skonto. Die Verzugs- und Faelligkeitszinsen im Sinne des §§ 353 HGB werden bis zum 31. Dezember 2001 mit 7 % ueber dem Basiszinssatz im Sinne des § 1 Abs. 1 DÜG, danach mit 7 % ueber dem entsprechenden Steuerungsmittel der Europaeischen Zentralbank im Sinne des § 1 Abs. 2 DÜG vereinbart.

 

7. Einbau, Verlegung, Montage

Uebernimmt der Verkaeufer auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, gelten die Vorschriften der Verbindungsordnung fuer Bauleistung ( VOB ) Teil B und Teil C als Vertragsgrundlage fuer eindeutig als Bauleistung abtrennbare Teile der vertraglich geschuldeten Leistung. Die VOB in der jeweils gueltigen Fassung koennen beim Verkaeufer eingesehen oder auf Wunsch zugesandt werden.

Muster sind als annaehernd aehnlich anzusehen. Struktur, Maserung oder Farbaehnlichkeiten koennen nicht garantiert werden; Detail- und Konstruktionsaenderungen bleiben vorbehalten. Ausgebohrte Aeste, Fehlstellen Verbiegen sowie Trocknungsrisse im Holz sind kein Reklamationsgrund.

Offensichtliche Maengel muessen unverzueglich nach Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung geruegt werden. Eine Anerkennung des Mangels ist damit jedoch nicht verbunden. Bei berechtigten Maengelruegen haben wir die Wahl, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder gegen Rueckgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstueck zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmoeglich oder schlaegt sie fehl, so kann der Kaeufer einen entsprechenden Preisnachlass verlangen. Ingebrauchnahme gilt als Annahme. Fuer die durch Bau- und Wohnungsfeuchtigkeit entstehende Maengel wird keine Gewaehr uebernommen. Das gleiche gilt, wenn die angelieferte Ware durch unsachgemaesse und falsche Behandlung, Lagerung seitens des Bestellers/Kaeufers Schaden erleidet. Mit Uebergabe bzw. Anlieferung und Abladen der Ware beim Kaeufer geht jede Haftung fuer Beschaedigungen, Diebstahl etc. auf den Kaeufer ueber. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Unsere Vertreter und Monteure sind nur nach Vereinbarung zum Inkasso berechtigt. Alle muendlichen Nebenabreden, Erklaerungen und Zusicherungen unserer Vertreter und Monteure sind nur dann verbindlich, wenn wir dies ausdruecklich schriftlich bestaetigt haben.

 

Muendliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfuellungsort und Gerichtstand fuer kaufmaennische Kaeufer und Privatpersonen ist ausschliesslich Ruedesheim HRA 7395

 

 

8. Eigentumsvorbehalt im Verkehr mit kaufmaennischen Kunden

Saemtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen aus dem laufendem Geschaeftsverbindungen einschliesslich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Nebenforderungen - gleich, aus welchem Rechtsgrund- unser Eigentum. Der Kaeufer tritt darueber hinaus zur Sicherheit aller Forderungen seine Eigentumsrechte sowie Anwartschaftsrechte an allen Waren, die gemaess Lieferprogramm der Natursteinwerkstätte Stefan Schmidt gehandelt werden ab. Der Kaeufer bewahrt die Ware unentgeltlich fuer den Verkaeufer. Der Verkauf im ordnungsgemaessen Geschaeftsverkehr ist in jedem Fall gestattet. Der Kaeufer tritt dem dies annehmenden Verkaeufer zur Sicherheit die Forderungen ab, die im aus der Weiterveraeußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Die Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Kaeufers auf den vorhandenen kausalen Saldo. Hierbei ist unerheblich ob eine Verarbeitung stattgefunden hat oder die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Grundstueckes geworden ist. Bei einer Weiterverarbeitung oder der Verbindung mit einem Grundstueck beschraenkt sich die Vorausabtretung auf den Rechnungswert der gelieferten Waren. Der Kaeufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermaechtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkaeufers bleibt hiervon unberuehrt.

 

Der Verkaeufer verpflichtet sich, Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen, solange der Kaeufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug geraet und auch kein Antrag auf Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesen Faellen ist der Verkaeufer berechtigt, die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen nebst Schuldnern ebenso zu verlangen wie alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Mitteilung der Abtretung an den Schuldner.

 

Der Verkaeufer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Kaeufers freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % ueberschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkaeufer. Zugriffe Dritter auf die Ware des Verkaeufers vor Zahlung hat der Kaeufer unverzueglich mitzuteilen und Wiederspruch unter Hinweis auf Eigentumsvorbehalt des Verkaeufers zu erheben.

 

9. Warenrueckgabe - Umtausch

Einwandfreie Ware wird nur in Ausnahmefaellen und nur gegen eine angemessene Bearbeitungsgebuehr von 20 % des Warenwertes laut Rechnungswert innerhalb 5 Arbeitstage nach Lieferung ( Lieferschein ) plus Transportkosten bei einer Rueckholung gutgeschrieben.

 

10. Paletten - Verpackung

Erfolgt auf Wunsch des Kaeufers eine vom Standart abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet.

Erfolgt der Versand auf Paletten, so werden diese berechnet, bei frachtfreier Rueckgabe der Paletten im unbeschaedigtem Zustand an unser Werk/Auslieferungslager werden sie durch Gutschrift wieder verguetet.

 

 

Naturstein Schmidt

Gewerbepark Wispertal 6

65391 Lorch am Rhein

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